Zugangzumeinendaten
In Zugangzumeinendaten erhalten und verwalten Sie Anträge von Organisationen und Experten, die Zugang zu Ihren Daten der Sozialen Sicherheit beantragen. Sie entscheiden selbst, welche Anträge Sie genehmigen oder ablehnen. Sie können die von Ihnen genehmigten Zugänge auch jederzeit sperren. Sie behalten die Kontrolle darüber, wer was und wie lange sehen kann.
Der Onlinedienst gibt Ihnen einen Überblick über alle Zugänge, die Sie genehmigt haben sowie deren Dauer.
Schon jetzt können Sie als Bewerber einem potenziellen Arbeitgeber den Zugang genehmigen, der wissen möchte:
- ob Sie als Flexi-Jobber arbeiten dürfen, und
- wie viele Stunden Sie von Ihrem Stundenpaket Student at work noch übrig haben.
Wie erhalten Sie einen Antrag auf Zugang?
Ein potenzieller Arbeitgeber stellt Ihnen einen QR-Code oder einen einmaligen Link zur Verfügung. Scannen Sie den Code oder klicken Sie auf den Link, um direkt zum Onlinedienst Zugangzumeinendaten zu gelangen.
Achtung: Prüfen Sie unbedingt, ob der Link, den Sie erhalten, vertrauenswürdig ist! Sie erkennen ihn an dem 'fgov' in der Webadresse. Ein Link zu zugangzumeinendaten.fgov.be ist sicher.
Wofür genau genehmigen Sie den Zugang?
Wenn Sie einem potenziellen Arbeitgeber, der Sie für einen Flexi-Job oder einen Studentenjob einstellen möchte, den Zugang zu Ihren vorvertraglichen Daten genehmigen, kann dieser Arbeitgeber folgendes sehen:
- bei einem Flexi-Job: ob Sie „berechtigt“ oder „nicht berechtigt“ sind;
- bei einem Studentenjob: die Anzahl der Stunden, die Sie noch von Ihrem Stundenpaket Student at work übrig haben (nicht: Ihr Alter, ob Sie Student sind oder nicht...).
Ihre Gehaltsangaben, der Name Ihres früheren Arbeitgebers usw. werden nicht an Ihren potenziellen Arbeitgeber weitergegeben .
Der Zugang zu Ihrem Flexi-Job-Status ist 1 Monat lang gültig, Sie können ihn aber auch jederzeit früher beenden.
Der Zugang zu dem Stand Ihres Stundenpakets bei Student at work ist standardmäßig 3 Monate lang gültig. Auch diesen können Sie jederzeit beenden.
Einen Antrag auf Zugang genehmigen oder ablehnen
Über den QR-Code oder den Link gelangen Sie zum Onlinedienst Zugangzumeinendaten. Dort melden Sie sich an. Sie können sehen, wer den Zugang beantragt, zu welchem Zweck und für wie lange. Sie können auch die allgemeinen Bedingungen lesen, die der Arbeitgeber bei der Nutzung dieses Zugangs einhalten muss. Sie genehmigen den Antrag oder lehnen ihn ab. Wenn Sie den Zugang genehmigen, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung in My eBox.
Rufen Sie Ihre Zugänge auf und verwalten Sie sie
In Zugangzumeinendaten können Sie nur die Zugänge zu bestimmten Daten der Sozialen Sicherheit aufrufen und verwalten.
In der Zugangsverwaltung sehen Sie:
- die neuen Anträge, die auf Ihre Genehmigung warten, und
- Ihre genehmigten Zugänge und deren Dauer. Sie können diese Zugänge jederzeit sperren.