Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Auf dem Weg zur elektronischen MSR

Meldung Sozialrisiken: Obligatorische elektronische Meldung

Seit 2016 wird die Pflicht zu elektronischen Meldungen von Sozialrisiken (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfall) stufenweise umgesetzt.

Sie müssen ab diesem Zeitpunkt Ihre Meldungen einreichen über:

  • den Onlinedienst in diesem Portal, wenn Sie als Arbeitgeber eine beschränkte Zahl von Meldungen von Sozialrisiken versenden, oder
  • den Batch-Kanal, wenn Sie als Arbeitgeber eine große Anzahl Meldungen schicken müssen (große Unternehmen, Sozialsekretariate, Softwareentwickler...).

Gehen Sie auf die Seite ‘Zur Demoversion‘, um den Versand Ihrer MSR zu testen.

Wenn Ihre Meldungen von einem Sozialsekretariat oder Dienstleister erstellt werden, müssen Sie selber nichts unternehmen.

Sie finden hiernach mehr Information, die aktualisiert wird, sobald neue Angaben verfügbar sind.

Elektronische Anträge der Krankenkassen

Ab dem 1. Januar 2020 werden die Krankenkassen für die Szenarien 1 und 6 keine Papierformulare (auf Französisch)mehr versenden. Sie senden Ihnen dann direkt einen elektronischen MSR-Antrag:

  • über Ihre e-Box Enterprise, wenn Sie sich für den Onlinedienst entscheiden oder
  • per Batch, wenn Sie sich für den Batchkanal entscheiden.

Entscheiden Sie sich jetzt schon für diese digitale Arbeitsweise und legen Sie Ihre Auswahl im Onlinedienst DestHa fest.

Dort legen Sie diese Sachen fest:

  • der Empfänger,
  • der Empfangskanal (e-Box Enterprise oder Batch), und
  • dass Sie auf der Grundlage spontaner Erklärungen arbeiten wollen (für bestimmte Szenarien).

Verfahren zum Empfang Ihrer MSR-Anträge über die e-Box Enterprise:

Zugang zu den Onlinediensten

Im Onlinedienst Zugangsverwaltung geben Sie alle Personen an, die für Ihr Unternehmen Meldungen durchführen können.

  • Sie verfügen noch nicht über einen gesicherten Zugang?
    Registrieren Sie sich im Portal der sozialen Sicherheit.
  • Sie haben bereits einen gesicherten Zugang zu sonstigen Onlinediensten aber nicht zu MSR?
    Passen Sie Ihren Zugang zu den Onlinediensten an.
  • Wünschen Sie, Ihre Meldungen von einem Dienstleister erstellen zu lassen?
    Teilen Sie ihm diese Information mit, denn  er weiß bestimmt, was er damit anfangen soll.
    Setzen Sie einen Dienstleister ein.
  • Werden Ihre Meldungen von Sozialrisiken schon von einem Sozialsekretariat oder Dienstleister erstellt?
    Sie müssen nichts Spezielles unternehmen. Ihr Sozialsekretariat oder Dienstleister weiß, was er zu tun hat.

Kontakt

Haben Sie dennoch Fragen, so steht es Ihnen immer frei, Kontakt aufzunehmen mit:

  • dem Contact-Center der sozialen Sicherheit für technische Fragen.
    Sie können das Contact-Center erreichen unter der Telefonnummer 02 511 51 51 oder über contactcenter@eranova.fgov.be (unter dieser Adresse können Sie ebenfalls Ihre Daten übermitteln und um Rückruf bitten).
  • reglement@onem.be für Fragen über die Reglementierung.
  • reglemsidu@riziv-inami.fgov.be für juristische Fragen oder Inhaltsfragen über die MSR des Sektors Leistungen.