Erstattung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
Wurde Ihnen gekündigt und beträgt die Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung mindestens 30 Wochen? Dann haben Sie das Recht, einen professionellen Dienstleister für die Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes in Anspruch zu nehmen und sich Ihre Kosten vom LfA erstatten zu lassen. Beantragen Sie Ihre Erstattung über den Onlinedienst Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit.
Was ist eine Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit?
Eine „Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit“ ist in der Regel eine Ausbildung oder eine Begleitung, die Ihnen hilft, so schnell wie möglich einen Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber zu finden oder ein eigenes Unternehmen zu gründen. Die Ausbildung oder Begleitung wird von einem professionellen Dienstleister angeboten.
Das LfA erstattet Ihnen diese Ausbildung oder Begleitung, wenn:
- Sie nach dem 31/03/2025 entlassen wurden, und
- die Kündigungsfrist oder Kündigungsentschädigung 30 Wochen oder mehr beträgt.
Wer beantragt die Erstattung der Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit?
Das hängt davon ab, wer für die Maßnahme gezahlt hat.
Haben Sie Ihre Ausbildung oder Begleitung selbst bezahlt? Dann beantragen Sie die Erstattung selbst über den Onlinedienst auf dieser Seite.
Hat Ihr Arbeitgeber oder ein professioneller Dienstleister die Ausbildung oder Begleitung gezahlt? Dann werden sie die Erstattung beantragen.
Wie hoch ist die Erstattung?
Sie bekommen maximal 1.800 Euro erstattet. Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal verwenden. Sie können ihn auf mehrere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit bei verschiedenen professionellen Dienstleistern aufteilen.
Wie beantragen Sie die Erstattung?
Reichen Sie beim LfA einen Antrag auf Erstattung ein. Das können Sie über den sicheren Onlinedienst auf dieser Seite oder in Papierform erledigen. Legen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei, um nachzuweisen, dass Sie an einer Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit teilgenommen und dafür bezahlt haben.
Weitere Informationen über die Maßnahme finden Sie in den LfA-Infoblättern Neues Fenster.