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Vereinsarbeit

Unter der Regelung für die Vereinsarbeit dürfen Sie eine bestimmte Anzahl vergüteter Arbeitsstunden im Sportsektor, im soziokulturellen Sektor oder im öffentlichen Rundfunk leisten, ohne Sozialbeiträge zu zahlen. Für die Zahl der Stunden, die Sie im Rahmen dieser Vorzugsregelung arbeiten dürfen, gelten jährliche und vierteljährliche Obergrenzen. Nutzen Sie den Onlinedienst Vereinsarbeit, um zu prüfen, wie viele Stunden Sie mit Ihrem/n Arbeitgeber/n vereinbart haben, wie viele Stunden Sie bereits geleistet haben und wie viele Stunden Vereinsarbeit Ihnen noch bleiben.

Wie viele Stunden Vereinsarbeit dürfen Sie leisten?

  • Im soziokulturellen Sektor: 300 Stunden pro Jahr sowie höchstens 100 Stunden im ersten, zweiten und vierten Quartal. Im dritten Quartal dürfen Sie bis zu 190 Stunden arbeiten.
  • Im Sportsektor: 450 Stunden pro Jahr sowie höchstens 150 Stunden im ersten, zweiten und vierten Quartal. Im dritten Quartal dürfen Sie bis zu 285 Stunden arbeiten.

Sie können Aktivitäten, die unter die einzelnen Obergrenzen fallen, kombinieren. Dann ist die Obergrenze für alle Aktivitäten zusammen auf 450 Stunden/Jahr begrenzt (150 Stunden für das 1., 2. und 4. Quartal und 285 Stunden für das 3. Quartal).

Vereinsarbeit beim BRF, dem RTBF oder VRT wird in Tagen verrechnet. Hier dürfen Sie höchstens 25 Tage pro Jahr Vereinsarbeit leisten.

Kombinieren Sie Vereinsarbeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Vereinsarbeit in einem oder beiden anderen Sektoren? Dann werden Ihre Tage beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Stunden umgerechnet (1 geleisteter Tag = 8 Stunden). Diese Stunden werden in das Stundenpaket des Sektors eingerechnet, in dem Sie auch tätig sind.

Obergrenze für Studenten

Auch als Student dürfen Sie Vereinsarbeit leisten. Sie dürfen allerdings nicht mehr als 190 Stunden pro arbeiten und müssen die Höchstzahl der Stunden pro Sektor und pro Quartal einhalte.

Sie können Ihre 190 Stunden Vereinsarbeit mit Ihren 600 Stunden Studentenarbeit kombinieren. Doch Vorsicht: Wenn Sie bereits mehr als 190 Stunden im Rahmen der Vereinsarbeit tätig waren und danach eine Studentenarbeit aufnehmen, werden die überschüssigen Stunden von Ihrem Kontingent für Studentenarbeit abgezogen.

Wie nutzen Sie den Onlinedienst Vereinsarbeit?

Vereinsarbeit ist ein gesicherter Onlinedienst. Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID), itsme oder einem anderen digitalen Schlüssel an.

Der Verein, für den Sie arbeiten, muss angeben, dass Sie Vereinsarbeit leisten. Dann können Sie im Onlinedienst sehen, wie viele Stunden Sie geleistet oder vorgesehen sind und wie viele Ihnen noch verbleiben.

Um Ihrem Arbeitgeber zu belegen, wie viele Stunden Vereinsarbeit Ihnen noch bleiben, können Sie im Onlinedienst eine Bescheinigung erstellen. Auf dieser Bescheinigung finden sich Ihre verbleibenden Stunden sowie ein Code, über den Ihr Arbeitgeber im Onlinedienst Ihren Stundenzähler einsehen kann.

Mehr Informationen zur Vereinsarbeit

Alle Einzelheiten zur Vereinsarbeit sowie zu den Arbeitgebern und Tätigkeiten, die unter die Regelung fallen, finden Sie auf der Website Vereinsarbeit Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen