Befreiung Sozialbeiträge Selbständige
Aufgrund technischer Probleme ist es vorübergehend nicht möglich, diesen Onlinedienst zu nutzen. Bis er wieder in Betrieb ist, können Sie Ihren Antrag auf Befreiung von den Sozialbeiträgen als Selbständiger über das Standardformular bei Ihrer Sozialversicherungskasse einreichen. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten.
- Für eine schnellere Bearbeitung Ihres Falls (Anträge aus Krisensektoren), teilen Sie uns bitte per E-Mail an mailbox-dvr@rsvz-inasti.fgov.be mit, dass Sie einen Online-Antrag gestellt haben.
- Technischer Fehler beim Absenden Ihres Antrags? Stellen Sie den Antrag über Ihre Sozialversicherungskasse. Ihre Kasse übernimmt dann den Versand Ihres Antrags und der zugehörigen Anlagen an die Dienststelle für Beitragsbefreiungen des LISVS.
Haben Sie als Selbständiger vorübergehend finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Sie daran hindern, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.
Wie beantragen Sie eine Befreiung von den Sozialbeiträgen?
- Stellen Sie einen Antrag.
- Beschreiben Sie die vorübergehend schwierige finanzielle oder wirtschaftliche Lage, die Sie daran hindert, Ihre Beiträge zu zahlen.
Über den Onlinedienst auf dieser Seite können Sie einen Antrag auf Befreiung von Ihren eigenen Sozialbeiträgen als Selbständiger stellen.
Antrag auf Befreiung von den Sozialbeiträgen für jemand anderen
Es ist nicht möglich, über den Onlinedienst für einen anderen Selbständigen die Befreiung von der Zahlung von Sozialbeiträgen zu beantragen.
Sie sind selbständig und möchten eine Befreiung für Ihren Gehilfen beantragen
Ihr Gehilfe hat seine Sozialbeiträge als Selbständiger nicht bezahlt? Dann sind Sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung verantwortlich. Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sind, zu zahlen, können Sie die Befreiung von der Zahlung dieser Beiträge beantragen. Wenden Sie sich dafür an die Sozialversicherungskasse Ihres Gehilfen.
Sie Sind Erbe eines verstorbenen Selbständigen
Sind Sie Erbe eines verstorbenen Selbständigen und möchten eine Befreiung von den Sozialbeiträgen beantragen, die der Verstorbene noch zahlen muss? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen in Verbindung.
Möchten Sie mehr wissen?
Mehr Infos finden Sie auf der Seite Was, wenn ich meine Sozialbeiträge nicht bezahlen kann? auf der Website des LISVS Neues Fenster.