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Befreiung Sozialbeiträge Selbständige

Haben Sie als Selbständiger vorübergehend finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Sie daran hindern, Ihre Sozialbeiträge zu zahlen? Dann können Sie eine Beitragsbefreiung beantragen.

Wie beantragen Sie eine Befreiung von den Sozialbeiträgen?

  • Stellen Sie einen Antrag.
  • Beschreiben Sie die vorübergehend schwierige finanzielle oder wirtschaftliche Lage, die Sie daran hindert, Ihre Beiträge zu zahlen.

Über den Onlinedienst auf dieser Seite können Sie einen Antrag auf Befreiung von Ihren eigenen Sozialbeiträgen als Selbständiger stellen.

Antrag auf Befreiung von den Sozialbeiträgen für jemand anderen

Es ist nicht möglich, über den Onlinedienst für einen anderen Selbständigen die Befreiung von der Zahlung von Sozialbeiträgen zu beantragen.

Sie sind selbständig und möchten eine Befreiung für Ihren Gehilfen beantragen

Ihr Gehilfe hat seine Sozialbeiträge als Selbständiger nicht bezahlt? Dann sind Sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung verantwortlich. Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände nicht in der Lage sind, zu zahlen, können Sie die Befreiung von der Zahlung dieser Beiträge beantragen. Wenden Sie sich dafür an die Sozialversicherungskasse Ihres Gehilfen.

Sie Sind Erbe eines verstorbenen Selbständigen

Sind Sie Erbe eines verstorbenen Selbständigen und möchten eine Befreiung von den Sozialbeiträgen beantragen, die der Verstorbene noch zahlen muss? Bitte setzen Sie sich dann mit der Sozialversicherungskasse des verstorbenen Selbständigen in Verbindung.

Möchten Sie mehr wissen?

Mehr Infos finden Sie auf der Seite Was, wenn ich meine Sozialbeiträge nicht bezahlen kann? auf der Website des LISVS Neues Fenster.

Zusätzliche Informationen