Betriebsschließungsfonds (BSF) – Verfolgen Sie Ihre Akte
Sind Sie von einer Betriebsschließung betroffen, beispielsweise von einem Konkurs, einer Abwicklung oder einer Geschäftsaufgabe? Ihr Arbeitgeber oder der Konkursverwalter zahlt die Zuwendungen, die Ihnen zustehen (Lohnrückstände, Urlaubsgeld, Abfindung…) nicht? Dann können Sie beim Betriebsschließungsfonds (BSF) einen Antrag auf Ersatzleistungen stellen. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, so kann diese den Antrag für Sie einreichen.
Erledigen Sie bitte bevor Sie einen Antrag einreichen, die Schritte, die auf der Seite des BSF Was tun im Konkursfall? Neues Fenster erklärt werden.
Der Betriebsschließungsfonds:
- führt bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine behördliche Untersuchung durch, um festzustellen, ob das Betriebsschließungsrecht auf den Fall anwendbar ist, und
- bearbeitet gleichzeitig Ihren persönlichen Antrag.
Über den Onlinedienst des BSF können die Sie die Bearbeitung Ihres Falls beim Betriebsschließungsfonds online verfolgen und Antworten auf häufig gestellte Fragen abrufen.
Darüber hinaus können Sie über den Onlinedienst einen kostenfreien E-Mail-Service nutzen, über den Sie bei jeder wichtigen Änderung in Ihrem Fall direkt benachrichtigt werden.