Berechnung der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens
Mit diesem Onlinedienst können Sie den monatlichen Betrag Ihrer Zulage zur Gewährleistung des Einkommens (ZGE) berechnen.
Was ist die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens?
Wenn Sie als Arbeitsloser erneut eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu Ihrem Lohn eine Zulage des LfA erhalten.
Lesen Sie die Voraussetzungen auf der Seite Haben Sie Anspruch auf die Einkommenssicherungszulage? auf der Website des LfA Website des LfA (Neues Fenster) nach.
Diese Zulage zur Gewährleistung des Einkommens soll Ihnen ein Gesamteinkommen garantieren, das sich aus Ihrem Gehalt und Ihrer Zulage zusammensetzt. Dieses Gesamteinkommen muss:
- mindestens gleich Ihrem Arbeitslosengeld sein, wenn Ihre Teilzeitbeschäftigung nicht mehr als ein Drittel der Vollzeitbeschäftigung beträgt;
- höher als Ihr Arbeitslosengeld sein, wenn Ihre Teilzeitbeschäftigung ein Drittel der Vollzeitbeschäftigung überschreitet.
Was genau berechnet der Onlinedienst?
Der Onlinedienst simuliert die ZGE für Teilzeitbeschäftigte mit Aufrechterhaltung des Anspruchs. Arbeiten Sie freiwillig in Teilzeit? Dann gilt eine andere Regelung: Beantragen Sie den die Höhe der ZGE bei Ihrer Zahlstelle.
Der Onlinedienst berücksichtigt die meisten Umstände für Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung des Anspruchs. Er ist jedoch nicht in der Lage, alle Situationen zu berechnen, insbesondere nicht die besonders außergewöhnlichen (z.B. wenn Sie im selben Monat mehrere Teilzeitbeschäftigungen ausüben).