Im Ausland arbeiten - Selbständige (A1/CoC)
Um als belgische(r) Selbstständige(r) in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) arbeiten zu können, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung bestätigt den ausländischen Behörden, in welchem Land Sie sozialversichert sind und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie bestätigt Ihren Sozialversicherungsstatus für den in der Bescheinigung angegebenen Zeitraum. Beantragen Sie die Bescheinigung über die Schaltfläche des Onlinedienstes auf dieser Seite.
Um als belgische(r) Selbstständige(r) in einem Land zu arbeiten, das außerhalb des EWR liegt und mit dem Belgien ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, benötigen Sie ein Certificate of Coverage (CoC). Bitte fordern Sie dieses per E-Mail vom LISVS an.
Übersicht
Bedingungen für den Erhalt einer A1-Bescheinigung und des CoC
Zum Erhalt einer belgischen A1-Bescheinigung oder eines CoC (gleich welcher Art) müssen Sie
- neben- oder hauptberuflich als Selbstständige(r) Mitglied einer Sozialversicherungskasse in Belgien sein, und
- Ihre Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt haben.
Sind Sie ArbeitnehmerIn ohne nebenberuflich selbstständig zu sein? In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung über den Onlinedienst Im Ausland arbeiten - Arbeitgeber beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag
A1-Bescheinigung online beantragen
Das LISVS stellt Ihnen auf Anfrage eine A1-Bescheinigung aus. Sie können diese online auf dieser Seite über die Schaltfläche „Beantragen Sie eine A1-Bescheinigung für Selbstständige“ anfordern.
Es gibt A1-Bescheinigungen für:
- die vorübergehende Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, und
- die Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Sobald die internationale Abteilung des LISVS Ihre Akte bearbeitet hat, wird Ihnen die Entscheidung per E-Mail zugestellt. Das LISVS sendet die Bescheinigung auch an die zuständige Behörde der Länder, für die Sie einen Antrag gestellt haben.
Certificate of Coverage (CoC) per E-Mail beantragen
Wenn Sie ein CoC benötigen, können Sie dieses per E-Mail bei der internationalen Abteilung des LISVS beantragen.
Die Liste der Länder, mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, finden Sie auf der Seite Abkommen auf der Website Belgien verlassen Neues Fenster.
Ausnahmen oder Regularisierungen
Der Onlinedienst bearbeitet weder Regularisierungen noch Ausnahmen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die internationale Abteilung des LISVS.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihrer Sozialversicherungskasse jede Änderung Ihrer beruflichen Situation oder Wohnsituation zu melden. Auf diese Weise kann Ihre Situation neu bewertet werden.
Möchten Sie mehr über die verschiedenen Arten von A1-Bescheinigungen und das CoC für Selbstständige wissen?
Sie können die Bestimmungen im internationalen Abschnitt der LISVS-Website (auf Französisch) Neues Fenster nachlesen.
Sie können die A1-Bescheinigung auch auf Englisch beantragen: request an A1 document as a self-employed entrepreneur Neues Fenster.