Ein Unternehmen als Sozialdienstleister identifizieren
Sie möchten administrative Aufgaben für ein Unternehmen erledigen, können aber in Mahis noch keine Vollmachten hinzufügen oder annehmen? In diesem Fall müssen Sie sich zunächst beim LSS als Sozialdienstleister registrieren.
Das Verfahren, das wir im Folgenden beschreiben, gilt nicht für anerkannte Sozialsekretariate.
Welche Voraussetzungen gelten für Sie?
- Sie benötigen eine aktive Unternehmensnummer
- Ihr Unternehmen hat keine Schulden bei einer öffentlichen Einrichtung
- Sie benötigen eine aktive e-Box Enterprise
Wie registrieren Sie sich als Sozialdienstleister?
Das Unternehmen muss von einem gesetzlichen Vertreter Ihres Unternehmens, der in der Zentralen Datenbank der Unternehmen Neues Fenster geführt wird, als Sozialdienstleister registriert werden. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:
Lassen Sie sich einen gesicherten Zugang zu diesem Portal einrichten (über CSAM)
Um einen gesicherten Zugang zu diesem Portal zu erhalten, müssen Sie zunächst in CSAM einen Hauptzugangsverwalter benennen Neues Fenster.
Registrieren Sie sich in Mahis als Sozialdienstleister
Melden Sie sich im Onlinedienst an.
- Klicken Sie auf den Menüpunkt Identifikation
- Wählen Sie Sich identifizieren
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein
- Klicken Sie auf Weiter, prüfen Sie Ihre Eingabe und klicken Sie auf Bestätigen
Sie erhalten eine Versandbestätigung.
Das LSS prüft Ihren Antrag. Über die e-Box Enterprise erhalten Sie eine Nachricht, ob Ihre Registrierung bestätigt oder verweigert wurde.
Ihre erste Vollmacht
Nachdem Ihre Registrierung bestätigt wurde, können Sie Vollmachten eingeben oder annehmen.
Achtung: Innerhalb von 6 Monaten nach Bestätigung Ihrer Registrierung als Sozialdienstleister müssen Sie eine erste Vollmacht eingeben. Andernfalls müssen Sie einen neuen Registrierungsantrag stellen.
Ihren Zugang als Sozialdienstleister aufgeben
Sie nehmen keine Vollmachten mehr an? Wenn das der Fall ist, können Sie in Mahis angeben, dass Sie nicht mehr als Sozialdienstleister tätig sind. Achtung: Dies ist nur möglich, wenn Sie für das Quartal, in dem Sie Ihre Tätigkeit als Sozialdienstleister einstellen, keine aktiven Vollmachten mehr haben.
Registrieren Sie sich in Mahis als Sozialdienstleister
Melden Sie sich im Onlinedienst an.
- Klicken Sie auf den Menüpunkt Bevollmächtigte
- Wählen Sie den Vorgang Beendigung
- Geben Sie das Endquartal an
- Wählen Sie eine Begründung und laden Sie gegebenenfalls eine Anlage hoch
- Klicken Sie auf Weiter, prüfen Sie Ihre Angaben und klicken Sie auf Bestätigen
Sie erhalten eine Bestätigung in der e-Box Ihres Unternehmens.