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Vollmachten

Eine Vollmacht ist ein Recht, das eine namentlich genannte Rechtsperson einer anderen namentlich genannten Rechtsperson verleiht, um in ihrem Namen und auf ihre Rechnung bestimmte Rechtshandlungen durchzuführen.

Bei diesen Stellen kann es sich entweder um Arbeitgeber und Unternehmen ohne Personal handeln, oder um zugelassene Sozialsekretariate oder Dienstleister (juristische Personen).

Vollmachten von Unternehmen für Sozialdienstleister

Arbeitgeber, Unternehmen ohne Personal und Sozialdienstleister verwalten ihre Vollmachten im Onlinedienst Mahis. Hier können Sie Vollmachten:

  • erstellen,
  • aufrufen, und
  • sperren.

Bürgervollmachten und Zugang zu Bürgerdaten

Mit dem Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten ist es möglich, den Zugang zu bestimmten Daten eines Bürgers zu beantragen. Um einen solchen Zugang zu erhalten, muss der Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens die Nutzungsbedingungen des Onlinedienstes und/oder des Webservices akzeptieren. Ihr Unternehmen verpflichtet sich damit, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Nutzen Sie den Onlinedienst? Dann müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Nutzen Sie den Webservice (API)? Dann müssen Sie den Vertrauenskreis akzeptieren.

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