Abfrage von Bürgerdaten
Mit dem Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten können Sie aus den offiziellen Datenbanken der Sozialen Sicherheit schnell und sicher bestimmte Daten über Bürger abfragen.
Derzeit ermöglicht Ihnen dieser Onlinedienst den Zugang zu einigen vorvertraglichen Daten von Bewerbern. In Zukunft werden die Möglichkeiten des Onlinedienstes um weitere Daten und Funktionalitäten erweitert.
Inhalt
Anfordern vorvertraglicher Daten
Planen Sie, jemanden für einen Flexi-Job oder einen Studentenjob einzustellen? Bei diesen Arten von Arbeitsverträgen muss Ihr Bewerber bestimmte Bedingungen erfüllen. Um herauszufinden, ob dies der Fall ist, können Sie die vorvertraglichen Daten eines potenziellen Mitarbeiters anfordern, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Sobald der Bewerber Ihnen den Zugang genehmigt, können Sie im Onlinedienst Abfrage von Bürgerdaten folgendes sehen:
- ob diese Person für einen Flexi-Job in Frage kommt, und
- wie viele Stunden im Stundenpaket Student at work noch übrig sind.
Bewerber können Ihren Zugang zu ihren Daten jederzeit wieder sperren.
Welche Studenten- und Flexi-Job-Daten können Sie abfragen?
Bei Flexi-Jobs sehen Sie, ob der Bewerber „berechtigt“ oder „nicht berechtigt“ ist. Beachten Sie, dass Ihr Unternehmen auch bestimmte Bedingungen erfüllen muss, die der Onlinedienst zur Abfrage von Bürgerdaten nicht aufrufen kann. Die vollständige Liste der Bedingungen finden Sie auf unserer Seite Flexi-Jobs.
Bei Studentenjobs sehen Sie die verfügbaren Stunden im Stundenpaket Student at work des Bewerbers. Beachten Sie, dass der Onlinedienst nicht angibt, ob der Bewerber ein Student ist oder nicht oder ob er unter die Altersgrenzen fällt. Die vollständigen Bedingungen finden Sie unter Studenten in den Administrativen Anweisungen für Arbeitgeber.
Wie erhalten Sie Zugang zu den Daten eines Bürgers?
Gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie einen Antrag auf Zugang und informieren Sie den Bürger darüber.
- Der Bürger meldet sich auf Zugangzumeinendaten an und genehmigt Ihren Antrag.
- Sie können nun bestimmte Sozialversicherungsdaten des Bürgers aufrufen.
Zwei Kanäle zum Anfordern von Bürgerdaten
Sie können die Daten über zwei verschiedene Kanäle anfordern: über den Onlinedienst und den Webservice.
Über den Onlinedienst
Klicken Sie auf die Schaltfläche „Bürgerdaten anfordern“ auf dieser Seite und melden Sie sich an, um den Onlinedienst zu nutzen.
Über den Webdienst
Sie können auch einen REST-Webservice Neues Fenster verwenden. Ihr Softwareanbieter wird diesen in Ihr IT-System integrieren, so dass Sie die vorvertraglichen Daten dort abrufen können.
Dieser Kanal wird in der Regel von größeren Arbeitgebern genutzt, die den Zugang zu den Vorvertragsdaten in ihrem eigenen System zentralisieren möchten.
Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um Bürgerdaten anzufordern?
Um den Onlinedienst nutzen zu können, müssen Sie:
1. Zugang zum sicheren Onlinedienst haben
Haben Sie noch keinen sicheren Zugang zum Portal und seinen Onlinediensten? Dann lesen Sie die Rubrik Erstes Mal für Arbeitgeber oder Erstes Mal für Selbstständige.
Mehr über den sicheren Zugang und die Verwaltung Ihres Kontos und aller Benutzer erfahren Sie auf der Seite Gesicherter Zugriff für Arbeitgeber und Selbstständige.
2. Die Nutzungsbedingungen akzeptieren
Der Hauptzugangsverwalter muss die Verpflichtung zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen akzeptieren. Damit verpflichtet sich Ihr Unternehmen, die notwendigen Maßnahmen zur Informationssicherheit zu ergreifen und diese korrekt einzuhalten. Dadurch kann Ihnen der Bürger den Zugang vertrauensvoll genehmigen.
Nutzen Sie den Onlinedienst? Dann müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren.
Nutzen Sie den Webservice (API)? Dann müssen Sie den Vertrauenskreis akzeptieren.
Lesen und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen Neues Fenster für den Kanal Ihrer Wahl.
3. Rollen in der Zugangsverwaltung zuweisen
Wenn Sie selbst Hauptzugangsverwalter Ihres Unternehmens sind, können Sie den Onlinedienst sofort nutzen.
Wenn Sie der Hauptzugangsverwalter eines Unternehmens mit Mitarbeitern sind, können Sie Benutzern den Zugang zur Nutzung des Onlinedienstes für Sie genehmigen. Gehen Sie dazu auf die Seite Zugangsverwaltung, klicken Sie auf die Schaltfläche Zugangsverwaltung und melden Sie sich an.
Geben Sie Ihren Benutzern die folgenden Rollen:
- „Abfrage von Bürgerdaten“: Der Benutzer kann die Daten abfragen, für die ein Bürger die Genehmigung erteilt hat.
- „Bürgervollmachten verwalten“: Der Benutzer kann einen Bürger um eine Vollmacht bitten, eine Vollmacht annehmen und eine aktive Vollmacht beenden.
Sind Sie kein Hauptzugangsverwalter für Ihr Unternehmen? Wenn dies der Fall ist, bitten Sie Ihren Hauptzugangsverwalter, die entsprechenden Rollen zuzuweisen.
Arbeiten Sie mit dem Webservice? Dann müssen Sie auch 2 Kanäle in Chaman aktivieren:
- „Abfrage von Bürgerdaten“, um Bürgerdaten abzufragen, wenn ein Bürger den Zugang genehmigt hat, und
- „Bürgervollmachten verwalten“, über den Ihr Unternehmen Vollmachten bei Bürgern beantragt und diese Vollmachten verwaltet.